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| Echter Mehltau an den Beeren |
Erreger
Am Wein treten zwei verschiedene Pilze auf, die beide einen mehligen Belag am Blatt bewirken, jedoch auch die Gescheine (= Blütenstand der Rebe) und Früchte befallen. Ihre Bestimmung ist von entscheidender Bedeutung, da sich die Pilze sowohl in Ihrer Biologie (z.B. Infektionsbedingungen, Überwinterung) als auch in der Bekämpfung (z.B. Präparatewahl) deutlich unterscheiden.
Verursacher des Echten Mehltaus am Wein ist der Pilz Uncinula necator. Weitere Bezeichnungen sind Oidium oder Äscherich. Beheimatet ist der Pilz in Nordamerika. Eingeschleppt über England (1845) hat er sich über ganz Europa verbreitet und ist hier in allen Weinanbaugebieten vertreten.
Namensgebung
Die Bezeichnung Oidium geht auf eine andere wissenschaftliche Bezeichnung des Pilzes zurück (Oidium tuckeri). Der Begriff Echter Mehltau steht in Beziehung mit dem Falschen Mehltau am Wein, d.h. zwei pilzliche Erreger, die beide einen mehligen Belag hervorrufen, sich sonst in Biologie und Bekämpfung jedoch recht deutlich unterscheiden. Da die befallenen Reben wie mit Asche bestreut aussehen, bürgerte sich auch die Bezeichnung Äscherich ein.
Wirtspflanzen
Der Echte Mehltau an der Rebe ist streng wirtsspezifisch, d.h. er kann nur auf der Rebe leben. Das Wirtspflanzenspektrum beschränkt sich somit auf den Wein.
Krankheitsbild
Grundsätzlich werden alle grünen Rebteile von dem Pilz befallen. Ein erster Befall zeigt sich häufig an jungen, im Wuchs zurückbleibenden Trieben, die einen grau-weißen Pilzbelag aufweisen. Von hier aus erfolgt die weitere Verbreitung des Pilzes. Blätter werden sowohl von der Blattoberseite als auch von der Blattunterseite befallen. Es kommt ebenfalls zu einem weiß-grauen Belag, die Blätter wölben sich ein und werden brüchig. Auch auf den jungen Gescheinen kann sich der mehlige Belag zeigen, bei einem frühzeitigen Befall sterben diese ab. Betroffene Beeren bleiben hart, vertrocknen und platzen später auf ("Samenbruch"). An den noch jungen Trieben bilden sich graue Flecke aus. Kommt es zur Holzreife der einjährigen Triebe, verfärben sich diese Flecke braunviolett, die dann als so genannte "Oidiumfiguren" bezeichnet werden. Bei einem sehr starken Befall ist der gesamte Trieb violett verfärbt.
Bedeutung
Der Echte Mehltau zählt zu den gefährlichsten Rebkrankheiten. Unter günstigen Bedingungen kann der Krankheitsverlauf ein epidemieartiges Ausmaß annehmen. Aufgrund des Blüten- und Traubenbefalls kann es zu erheblichen Ertragseinbußen bis zum Totalausfall der Ernte kommen. Zudem bedingt ein erhöhter Blattbefall als auch Blattfall eine Schwächung des Stockes, eine ungenügende Holzreife und - damit verbunden - eine erhöhte Frostempfindlichkeit.
Biologie
Die Überwinterung des Pilzes geschieht in erster Linie als Myzel (= Pilzgeflecht) zwischen den Knospenschuppen. Dauerorgane, vergleichbar mit denen des Falschen Mehltaus, werden ebenfalls ausgebildet. Ihre Bedeutung zur Überwinterung und damit für die Erstinfektion im Frühjahr ist im Detail unklar, eine hohe Relevanz wird ihr jedoch nicht zugesprochen. Streckt sich die Knospe beim Austrieb, beginnt auch der Pilz mit seinem Wachstum und überzieht rasch die jungen Triebe ("Zeigertriebe") mit seinem Myzel, an dem sich eine Vielzahl von kettenartig abgesonderten Verbreitungssporen ausbildet. Diese werden über den Wind auf den gesamten Stock bzw. Rebanlage verbreitet und leiten einen erneuten Infektionszyklus ein. Der Pilz selbst wächst außerhalb des Blattgewebes, zur Ernährung werden kleine "Senker" in die Pflanze eingeführt. Optimale Infektionsbedingungen liefern Hochdruckwetterlagen mit warmen Tagen und kühlen Nächten ("Schönwetterpilz").
Vorbeugung und Bekämpfung
Zur vorbeugenden Bekämpfung dient eine luftige Erziehung der Stöcke. Bei der Sortenwahl sind Sorten mit geringer Anfälligkeit zu bevorzugen (Beispiele): blau: Esther, Boskoop Glory; weiß: Birstaler Muskat; kernlos: Lakemont. Gezielte chemische Maßnahmen sind mit Fungiziden oder auch Pflanzenstärkungsmitteln möglich.
Welche Präparate sind zur Zeit einsetzbar ?
(siehe auch: Weiterführende Informationen)
Aufgrund der raschen Veränderungen in Fragen der Zulassung (§15 Pflanzenschutzgesetz) und Genehmigungen (§11, §18a, §18b Pflanzenschutzgesetz) von Pflanzenschutzmitteln verweisen wir für den gärtnerischen Erwerbsanbau im konkreten Falle einer gewünschten Bekämpfungsempfehlung auf die Pflanzenschutzämter der Bundesländer. Dort stehen länderbezogen Fachberater für die jeweiligen gartenbaulichen Kulturen zur Verfügung.
In Bayern: Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), Freising.
Hobbygärtner wenden sich bitte in Fragen zu einer möglichen und erlaubten Bekämpfung ebenfalls an ihr zuständiges Pflanzenschutzamt oder an die eventuell in ihrem Bundesland angesiedelte Gartenakademie.
In Bayern: Bayerische Gartenakademie/Veitshöchheim oder direkt über das Gartentelefon: 0931/9801-147
Text: Institut für Gartenbau (Thomas Lohrer)
Stand: April 2008
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Weiterführende Informationen:
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